6. April 2021

Impressumspflicht für Apps

Ob es die Pflicht für ein Impressum in Apps gibt und wie diese umgesetzt werden kann, lesen Sie hier!

Irmak Ali

7 Minuten zum lesen

Im Zeitalter der Digitalisierung ist es gewöhnlich, dass Informationen online gespeichert und wiedergegeben werden. Welche dieser Informationsquellen vertrauenswürdig ist, wird bei der immensen Menge schwer bestimmbar. Regelungen und Gesetze für die Angaben des Besitzers in den betroffenen Medien sind deshalb sehr wichtig. Auf den Seiten selbst ist hierfür das Impressum verantwortlich. Doch was ist ein Impressum, was macht dieses und besteht eine Impressumspflicht? Diese Fragen werden in folgendem Blogpost untersucht.

Was ist ein Impressum?

Wenn von einem Impressum gesprochen wird, handelt es sich um eine Seite, die Informationen über den Anbieter des Mediums enthält, egal ob Buch, Zeitschrift, Website oder App. Diese Informationen sollen dazu dienen, sich einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen und Gegebenheiten verschaffen zu können. So wird genau geregelt, wer hinter welcher Seite steckt und an wen sich der Kunde bei Problemen wenden kann.

Durch § 5 TMG sowie § 55 RStV des Telemediengesetzes (TMG) ergibt sich die sogenannte “Anbieterkennzeichnung”. In diesem sind folgenden Dinge bereitzustellen:

  • Name und Anschrift des Seitenbetreibers.
  • Bei einer juristischen Person ist zusätzlich die Rechtsform anzugeben.
  • Angaben zu einer schnell zugänglichen und elektronischen Kontaktaufnahme – meistens bestehend aus E-Mail und Telefonnummer.
  • Bei einer Arbeit, die eine behördliche Zulassung braucht, ist die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.
  • Das Register, egal ob Handels,- Vereins,- Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, in welchem die Seite eingetragen ist und die dazugehörende Registernummer.
  • Bei Angaben zu einem Beruf oder einer Befähigung muss die Kammer, zu welcher der Seitenbetreiber gehört und die gesetzliche Bezeichnung des Berufes angeben werden. Zusätzlich der Staat, von welchem die Berufsbezeichnung und der Zugang der berufsrechtlichen Regelungen stammt.
  • Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, falls gegeben.
  • Kapitalgesellschaften, zu denen beispielsweise Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmensgesellschaften gehören, müssen Angaben über die Liquidation und Abwicklung tätigen.

Für wen ist das Pflicht?

Laut Telemediengesetz müssen “Dienstanbieter” ein Impressum besitzen. Speziell richtet sich die Pflicht an inländische Anbieter, egal in welcher Sprache oder von welchem Standort aus das Medium betrieben wird. Ausländische Seitenbetreiber, die die deutschen Verbraucher als Zielgruppe vorweisen, sind ebenfalls zu einem Impressum verpflichtet. Jede dieser Seiten, die nicht rein für private Zwecke dient, sollte also ein Impressum beinhalten.

Dieses sollte für den Nutzer außerdem in zwei Klicks von der ursprünglichen Startseite erreichbar sein, da im Gesetz selbst von “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” gesprochen wird.

Was passiert bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht oder einer der oben erläuterten Forderungen gibt es Abmahnungen. Unter einer Abmahnung in diesem Bezug versteht man ein anwaltliches Schreiben, in welchem auf ein Rechtsverstoß hingewiesen wird. Diese kommen keineswegs selten vor: Es ist die häufigste Art von Abmahnungsfällen, mit denen es Unternehmen und Selbstständige zu tun haben, die im Netz eine Website oder in einem App Store eine App betreiben.

Gibt es ein Gerichtsverfahren zu dem Verstoß, müssen die Änderungen innerhalb von 1-2 Wochen durchgeführt werden, sonst drohen Geldstrafen von mindestens 1.000 Euro. Nach der Korrektur des Verstoßes hat es sich jedoch nicht mit dem Thema getan. Zusätzlich muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werden, welche gewöhnlich vom abmahnenden Anwalt beigelegt wird. Nach § 12 UWG müssen zusätzlich die Kosten der Abmahnung vom Seitenbetreiber erstattet werden.

Jedoch besteht nicht nur eine Impressumspflicht bei Apps, sondern auch in App Stores – ohne können ebenfalls Abmahnungen folgen.

Impressumspflicht für Apps

Dass Websites ein Impressum benötigen, ist inzwischen weit bekannt. Was jedoch die wenigsten wissen ist, dass Apps ebenfalls diese Seite vorzuweisen haben. Oft werden diese unvollständig hinzugefügt oder gar vergessen. Nach dem TMG fallen Apps ebenfalls unter die Kategorie der Telemedien, welches zu bedeuten hat, dass sie auch der Impressumspflicht unterliegen, egal ob die Apps kostenlos oder kostenpflichtig sind. Wie auch bei Websites sind mobile Anwendungen, die allein privaten Zwecken dienen, von dieser Regelung befreit.

Was muss beachtet werden?

Besonders sollten Entwickler und Auftraggeber bei Anwendungen von Anfang an versuchen Fehler zu vermeiden. Die Änderung ist zwar schnell gemacht, jedoch muss diese zusätzlich einen neuen Release für den App Store durchlaufen. Somit wird mehr Zeit in Anspruch genommen und kann zu einer höheren Geldstrafe führen.

Auch für Apps heißt es: Das Impressum muss “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Somit ist die Platzierung dieser Seite eine wichtige Frage in der App Konzeption. Auf Webseiten ist das Impressum gewöhnlich in der Fußzeile und kann durch Runterscrollen leicht gefunden werden. Smartphones sind zwar durch ihre kleine und kompakte Größe perfekt zu transportieren, jedoch gestaltet sich die Anordnung vieler Informationen schwierig. Ziel ist hierbei eine Lösung zu finden, bei welcher die Usability und die User Experience nicht darunter leidet und gleichzeitig die Forderungen des Telemediengesetzes erfüllt werden.

Doch wie können Transparenz und Erkennbarkeit des Impressums in einer App durchgesetzt werden?

Es gibt verschiedene Arten das Impressum in eine App einzubauen. So kann das Impressum beispielsweise als HTML Datei in der App hinterlegt werden. Beim Öffnen des Impressums wird dem Benutzer dann eine Webview angezeigt. Alternativ kann das Impressum auch als native View erstellt werden. Wichtig hierbei ist, das Impressum muss auch bei einer fehlenden Internetverbindung in der App erreichbar sein. Daher reicht ein einfacher Link auf einer Webseite nicht aus.

Für unsere Projekte wurden für die Platzierung des Impressums verschiedene Lösungen gefunden.

Beispiel PUMPMOVE

In der PUMPMOVE Performance App ist dieses einmal in den Einstellungen integriert und ein weiteres Mal im Login selbst verlinkt. So kann sich der Nutzer bereits während der Anmeldung über die rechtlichen Bestimmungen informieren, als auch nach der Anmeldung in den Einstellungen.

Pumpmove Impressum

Um für den Kunden eine leichte Auffindbarkeit zu sichern, werden keine Icons oder Symbole verwendet, sondern eine klare Beschreibung mit Impressum oder im englischen Imprint. Die Regelung, dass nach nur zwei Klicks das Impressum gefunden werden soll, wird hier also auch umgesetzt.

Außerdem wird die Seite direkt beim Herunterladen der App mitgeladen, sodass kein Nachladen benötigt wird und auch offline problemlos die Anbieterkennzeichnung aufgerufen werden kann. So wird der Punkt der ständigen Verfügbarkeit des TMGs realisiert.

Zudem sollte das Impressum in der App Beschreibung im App Store selbst zu erreichen sein. Dies hat den Zweck, dass der Kunde bei Bedarf bereits vor der Nutzung die Möglichkeit hat, sich über die Sachlage zu informieren. Hierbei ist die Angabe des Kontaktes sehr wichtig.

Fazit

Das Impressum ist ein wichtiger Teil eines Mediums, egal ob Website oder Anwendung. Es zeigt dem Kunden die Vertrauenswürdigkeit einer Seite und ihres Anbieters. Für Apps ist es äußerst wichtig, dass hier die Impressumspflicht ernst genommen wird. Das wiederholte Hochladen der Änderungen in den App Store kann nicht nur zeitintensiv sein, sondern auch kostspielig, da Gerichtskosten und Abmahnungsbeträge zu zahlen sind.

Neben Vollständigkeit und Richtigkeit sollte das Impressum auch richtig platziert sein. Der Verbraucher muss in der Lage sein, dieses in wenigen Klicks abrufen zu können. Zudem sollte es online sowie offline verfügbar sein. Wenn all diese Aspekte beachtet werden, kann bei der nächsten Veröffentlichung nichts schiefgehen.

Neuste Artikel

Zum Blog